GARANTIE
- Garantie
Les lits escamotables GAINPLUS® se distinguent sur le marché par leur qualité, car en plus de vous apporter le véritable confort d’un lit immobile, ils sont d’une robustesse sans comparaison. GAINPLUS® utilise les meilleurs matériaux et mécanismes de haute qualité afin de garantir durabilité, fiabilité et résistance. Nous vous garantissons une grande qualité dans les matériaux utilisés, des finitions soignées pour une utilisation durable et solide de votre lit escamotable.
Tous les meubles GAINPLUS® sont garantis 5 ans.
- Allgemein
La garantie légale contre les vices cachés est valables deux ans en application des articles 1641 à 1649 du code civil. Elle prévoit que GAINPLUS® garantisse le produit contre tous défauts cachés qui le rendraient impropres à l’usage auquel on le destine. Le client aura alors la possibilité de choisir entre une réduction de prix ou la résolution de la vente.
Der Kunde muss, wenn er Gainplus bezüglich der gesetzlichen Konformitätsgarantie anfordern möchte, dies über unseren Kundendienst unter den folgenden Kontaktdaten tun:
- Direkt in Ihrem personalisierten Kundenbereich, der auf der Website zugänglich ist,
- Par téléphone au +33 6 51294238
- Mail Adresse : info@gainplus.fr
- Par simple courrier (toutefois, pour plus de sécurité, nous vous conseillons de procéder à un courrier avec Accusé de Réception) à l’adresse suivante : GAINPLUS 9 Rue Ernest Cresson 75014 Paris, siège social DS Global, 121 Avenue des Champs-Élysées 75008 Paris, FR. info@dsglobal.fr
- Gesetzliche Bestimmungen
Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-4 des Verbraucherschutzgesetzes
„Der Verkäufer liefert die Ware vertragsgemäß und haftet für etwaige zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Vertragswidrigkeiten.“.
Er haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese vertragsgemäß von ihm zu vertreten sind oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurden. »
Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-5 des Verbraucherschutzgesetzes
„Die Immobilie entspricht dem Vertrag :
1° Wenn es für den üblicherweise von ähnlichen Waren erwarteten Verwendungszweck geeignet ist und ggf :
– wenn es der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung entspricht und die Eigenschaften aufweist, die der Verkäufer dem Käufer in Form eines Musters oder Modells vorgestellt hat ;
– wenn es die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer unter Berücksichtigung der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder Kennzeichnung, berechtigterweise erwarten kann ;
2° Oder wenn es die von den Parteien einvernehmlich festgelegten Eigenschaften aufweist oder für eine vom Käufer gewünschte, dem Verkäufer zur Kenntnis gebrachte und von diesem akzeptierte besondere Verwendung geeignet ist. »
Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-6 des Verbraucherschutzgesetzes
« Der Verkäufer ist an die öffentlichen Erklärungen des Herstellers oder seines Vertreters nicht gebunden, wenn nachweislich feststeht, dass er sie nicht kannte und auch nicht berechtigterweise kennen konnte. »
Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-7 des Verbraucherschutzgesetzes
« Bei Konformitätsmängeln, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Lieferung der Ware auftreten, wird davon ausgegangen, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Für gebraucht verkaufte Waren beträgt diese Frist sechs Monate. Der Verkäufer kann dieser Vermutung widersprechen, wenn sie mit der Art der Ware oder der behaupteten Vertragswidrigkeit nicht vereinbar ist.. »
Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-8 des Verbraucherschutzgesetzes
«Der Käufer hat das Recht zu verlangen, dass die Ware vertragsgemäß ist. Er kann die Vertragsmäßigkeit jedoch nicht mit der Berufung auf einen Mangel bestreiten, den er kannte oder bei Vertragsschluss nicht hätte ignorieren können. Dasselbe gilt, wenn der Mangel seine Ursache in den von ihm selbst gelieferten Materialien hat. »
Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-9 des Verbraucherschutzgesetzes
«Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der Käufer die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung der Ware. Der Verkäufer darf jedoch nicht nach der Wahl des Käufers vorgehen, wenn diese Wahl zu Kosten führt, die unter Berücksichtigung des Wertes der Ware oder der Bedeutung des Mangels offensichtlich in keinem Verhältnis zu der anderen Methode stehen. Er ist dann verpflichtet, sofern dies nicht unmöglich ist, nach der vom Käufer nicht gewählten Methode vorzugehen.»